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VORAUSSETZUNGEN:
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Leitung:
DI Georg Oberdorfer, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien
Vortragende:
DI Georg Oberdorfer, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien
Ing. Eva Maierbrugger, Fachbereich Holztechnologie, AUVA Wien
Ing. Christian Mehlhart, Fachbereich Maschinensicherheit, AUVA Salzburg
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ZIELE:
Vermittlung der Kenntnisse zur Identifizierung von Altmaschinen und zur Festlegung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
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ZIELGRUPPE:
- Arbeitgeber:innen
- Führungskräfte
- Sicherheitsfachkräfte in holzverarbeitenden Betrieben
- Einrichtungen und Bildungsstätten
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INHALTE:
Die Sicherheitsanforderungen an Holzbearbeitungsmaschinen ohne CE-Kennzeichnung werden auf Grundlage des 4. Abschnitts der Arbeitsmittelverordnung ausgeführt:
- Ein- und Ausschaltvorrichtungen
- Not-Halt-Befehlsgeräte
- Schutzeinrichtungen an Gefahrenstellen
- Nachrüstung von Schutzeinrichtungen
- Kennzeichnung von Gefahrenstellen
Als Ergebnis sind Nachrüstungen erforderlich wie:
- trennende Schutzeinrichtungen
- beweglich trennende Schutzeinrichtungen mit und ohne Zuhaltung
- nicht trennende Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken
- Schalteinrichtungen ohne Selbsthaltung oder in sicherer Entfernung
- Gefahrenkennzeichnung an der Maschine
Beispiele für einfache und kostengünstige Maßnahmen werden präsentiert.
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KURSTAG/-BLOCK:
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Webinar Nachrüstung Altmaschinen
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12. März 2024
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14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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Dauer:
0,25 Tage (2 Einheiten)
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Achtung! Diese Veranstaltung ist keine Präsenzveranstaltung. Sie wird online durchgeführt! Die Teilnehmer erhalten am Tag der Veranstaltung den Kurs-Link.
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TEILNEHMER:
50 von max. 50 Plätzen frei.
(Anmeldeschluss:
11.03.2024
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Wir bitten Sie, sich möglichst früh anzumelden, da wir bei absehbarer Minderauslastung das Seminar 3 Tage vor dem Termin absagen müssen.
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KOSTEN PRO TEILNEHMER:
Euro 70,00
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