Die GHS- (CLP-) Verordnung

2324 CHEO HUB 0025


VORAUSSETZUNGEN:

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Seminarleitung: Dr. Silvia Springer, AUVA



ZIELE:

Die GHS-Verordnung (bzw. CLP-Verordnung) steht für ein globales harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Diese Verordnung ändert nicht nur wesentlich die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen, sie hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsplatzevaluierung.

Im Seminar werden die grundlegenden Inhalte der GHS-Verordnung vermittelt.



ZIELGRUPPE:
  • Personen, die Chemikalien verwenden
  • Personen, die für den sicheren Umgang mit Chemikalien im Betrieb Verantwortung tragen
  • Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen
  • Evaluierungsverantwortliche
  • Gefahrgutbeauftragte

 



INHALTE:
  • Neue Inhalte in der Verordnung
  • Neue Gefahrensymbole, neue Gefahrenklassen
  • H- und P-Statements, R- und S-Sätze
  • Neue Einstufungsgrenzen
  • Inhalte des Sicherheitsdatenblattes
  • Zusammenhang GHS und ADR
  • Arbeitsplatzevaluierung
  • Praxisbeispiele

 



KURSTAG/-BLOCK:
GHS-(CLP-) Verordnung 05. Dezember 2023 09:00 Uhr bis 16:45 Uhr


PUNKTE:
Für diesen Kurs erhalten Sie 7 ÖAK-Punkte und 2 VÖSI-Punkte

Dauer:
1 Tag (8 Einheiten)

ORT:
Hotel Metropol , Schillerplatz 1, 3100 St. Pölten

TEILNEHMER:
4 von max. 15 Plätzen frei. (Anmeldeschluss: 04.12.2023 )

Wir bitten Sie, sich möglichst früh anzumelden, da wir bei absehbarer Minderauslastung das Seminar 3 Wochen vor dem Termin absagen müssen.


KOSTEN PRO TEILNEHMER: Euro 150,00

ZAHLUNGSINFORMATION:
(mehrwertsteuerfrei). Verpflegung und Kursunterlagen inbegriffen.